Copyright-Hinweise für Büttenreden und sonstige Produkte

Grundsätzliches für alle Produkte

Dieses Werk sowie alle darin enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrecht zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Ausnahme für Büttenreden

Büttenreden unseres Verlages, die Sie als Buch oder als Download erworben haben, dürfen Sie persönlich bei örtlichen Karnevalsitzungen vortragen, aber Auftritte in Funk, Fernsehen, sozialen Medien oder gegen Geld bedürfen unserer besonderen vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Häufige Fragen und Antworten

Ich habe eine Büttenrede erworben, darf ich diese in meinem Karneval-Verein aufsagen?

Ja, das ist ja der Hauptgrund für den Kauf. Sie können und sollen diese Bütterede vortragen. Nur wenn die Rede in Funk und Fernsehen oder in den sozialen Medien übertragen wird oder wenn Sie dafür Geld bekommen, brauchen Sie vorher unsere schriftliche Zustimmung.

Für den Auftritt bekomme ich ein Geschenk – ist das o.k.?

Klar, es ist üblich, dass man Blumen, Geschenke oder Orden erhält. Das ist eine nette Geste und ist im Rahmen des Erlaubten. Auch wenn Sie Fahrtkosten oder eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen, haben wir nichts dagegen. Was wir ohne unsere Zustimmung nicht wollen, ist, wenn Geld bezahlt wird, dass über eine Aufwandsentschädigung hinaus geht.

Kann ich die Rede umarbeiten?

Ja, Sie können gerne Teile weglassen oder etwas dazu dichten. Bei manchen Vorträgen ist sogar vorgesehen, dass Namen von Personen aus dem Saal oder Verein eingesetzt werden, um die Büttenreden individueller zu gestalten.

Die Zeitung zitiert aus dem Vortrag – o.k.?

Klasse, wenn Ihre Zeitung Ihren Auftritt so toll findet und aus der Rede zitiert. Auch hier haben wir kein Problem damit. Nur wenn die gesamte Rede abgedruckt werden soll, müßten Sie uns vorher fragen.

Kann ich die Büttenrede auch weitergeben?

Das geht leider nicht. Die Rede ist nur für Sie als Käufer persönlich bestimmt. Nur Sie dürfen diese vortragen. Aber die Kaufpreisbeträge sind u.E. so günstig, dass sich jeder Interessierte auch einen eigenen Vortrag leisten kann.

Beim Download sind 90 Tage angegeben – kann ich danach die Rede noch halten?

Die 90 Tage sind die Zeitspanne, in der Sie die Büttenrede downloaden können. Falls Sie die Rede nochmal brauchen, weil Sie nicht mehr darauf zugreifen können, können Sie diese in den 90 Tagen insgesamt 3 mal runter laden. Aber auch nach den 90 Tagen können Sie die Büttenrede halten.

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